Hauswirtschaft
Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Sie ist neben der Grundpflege Bestandteil des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist die Pflegekasse. Die hauswirtschaftliche Versorgung kann durch Angehörige oder den Pflegedienst erbracht werden. Der hauswirtschaftliche Hilfebedarf ist auch entscheidend für die Gewährung einees Pflegegrades.
Die hauswirtschaftliche Versorgung kann auch als private Leistung über unseren Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
Hauswirtschaftliche Leistungen sind:
Einkaufen
Vom Planen des Einkaufes bis hin zur Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- sowie Körperpflegemitteln.
Kochen
Es umfasst die Zubereitung der Nahrung auf Wunsch des Kunden.
Reinigen der Wohnung
Hierzu gehört das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten im allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen.
Spülen
Je nach den Gegebenheiten des Haushalts wird manuelles bzw. maschinelles Spülen in den Pflegezeiten gewertet.
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Hierzu gehören das Einteilen und Sortieren der Textilien, das Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Kleidung in den Schrank, sowie das Bettenbeziehen.