ZUSÄTZLICHE ENTLASTUNGSLEISTUNGEN
ZUSÄTZLICHE BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNG OHNE EINGESCHRÄNKTE ALLTAGSKOMPETENZ
Seit dem 01.01.2015 haben alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz wird ein Betrag in Höhe von 125 Euro monatlich für die Inanspruchnahme der gesetzlich festgelegten Leistungen zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstattet.
Die Leistungen können zusätzlich zum vorhandenen Pflegegrad bei Bedarf genutzt werden. Ob ein Pflegebedürftiger dabei Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezieht, spielt keine Rolle.
Zu unseren Leistungen zählen unter anderem Hilfe im Haushalt, beim Einkauf oder auch Spaziergänge.